Standesamt Lutherstadt Wittenberg

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Hochzeit im Standesamt Wittenberg

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Das Trauzimmer des Alten Rathauses ist geschmackvoll eingerichtet und bietet Ihnen die entsprechende Atmosphäre für den schönsten Tag Ihres Lebens.

Es stehen Ihnen 30 Plätze für Ihre Gäste zur Verfügung.

Die Voraussetzung für eine standesamtliche Trauung ist die Anmeldung der Eheschließung. Diese erfolgt beim Standesamt des Wohnsitzes. Dazu sollten, wenn es geht, beide Antragsteller persönlich im Standesamt erscheinen. Ist einer der Partner verhindert, besteht die Möglichkeit, dass einer der Verlobten durch eine standesamtliche Vollmacht (Beitrittserklärung) die Anmeldung allein vornimmt. Diese Vollmacht erhalten Sie im Standesamt auf Anforderung.
Die zur Anmeldung der Eheschließung benötigten Urkunden und Dokumente sind sehr individuell. Eine persönliche oder telefonische Nachfrage beim Standesamt ist daher erforderlich. Bei der Anmeldung werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft. Sind diese erfüllt, kann die Ehe geschlossen werden und zwar entweder bei dem Standesamt, wo die Eheschließung angemeldet wurde, oder (auf Wunsch) bei jedem beliebigen Standesamt in Deutschland.
Eine Anmeldung zur Eheschließung ist 6 Monate gültig und wird ganzjährig angenommen.
Im laufenden Jahr ab 01. Oktober können Sie Ihren Wunschtermin für das Folgejahr reservieren lassen. Dies bietet Ihnen ausreichend Zeit für alle Planungen rund um Ihre Hochzeit.

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